Neophytenworkshop

Neophyten im Garten

Startschuss für das Projekt „Neophytenmanagement im Pielachtal“

 

 

Förderung für Präventionsmaßnahmen bei Schäden durch den Fischotter und Biber

Fischotter und Biber sind nach der europäischen Naturschutzrichtlinie (Fauna–Flora–
Habitat-Richtlinie) streng geschützte Tierarten. Beide Arten galten einst als ausgerottet, sind jedoch mittlerweile in Niederösterreich wieder weit verbreitet. In naturnahen Gebieten bleibt das Vorkommen dieser Tiere oft unentdeckt. In der Kulturlandschaft kann es jedoch durch die Lebensweise dieser Arten zu Konflikten kommen. Die Nage-, Grab- und Dammbautätigkeiten des Bibers können etwa Schäden in der Forst- und Landwirtschaft verursachen oder wasserbautechnische Strukturen beschädigen. Aufgrund des Nahrungsspektrums des Fischotters,
welches sich aus Fischen, Amphibien, Krebsen und Weichtieren zusammensetzt,
können bei dieser Art Konflikte in den Bereichen Fischzucht und Fischerei entstehen.
Das Land Niederösterreich fördert daher bis Dezember 2024 bei Schäden durch den Biber und Fischotter, die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen. Prinzipiell ist es sinnvoll, solche Präventionsmaßnahmen dort umzusetzen, wo ein Vorkommen dieser Arten bekannt ist.
Als Präventionsmaßnahmen bei Vorkommen des Bibers können E- Zäune oder Fixzäune, Schutzmaßnahmen für Einzelbäume (Gitterung, Anstrich) aber auch das Verfüllmaterial bei Einbrüchen an Wegen und Ackerflächen und Dammsicherungen gefördert werden.
Um vor allem kleinere Fischteiche vor Ausfraß durch den Fischotter zu schützen, haben sich E-Zäune und Fixzäune als effektivste Präventionsmaßnahme herausgestellt.
Da eine sachgemäße Umsetzung für die Funktionalität der Präventionsmaßnahme wesentlich ist, sind Informationsblätter auf der Internetseite der
Naturschutzabteilung des Landes NÖ abrufbar (Wildtierinfo – Übersicht – Land Niederösterreich (noel.gv.at)). Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Förderungen, deren Voraussetzungen und der Antragsstellung.

Foto Biber: © Kerstin Frank

Foto Fischotter: © Bodner

 

E-Zigaretten – bitte richtig entsorgen!

E-Zigaretten locken viele Menschen mit ihren bunten Farben und verschiedenen Geschmacksrichtungen, zudem sind sie vergleichsweise günstig gegenüber Zigaretten.

Aber auch E-Zigaretten können der Gesundheit schaden und belasten zudem noch massiv die Umwelt – bei der Herstellung und Entsorgung.

Bei der Herstellung der E-Zigaretten werden wertvolle Rohstoffe (wie z.B. Lithium-Kobaltoxid) gebraucht, die woanders besser eingesetzt werden können.

E-Zigaretten gibt es in Ein- oder Mehrweg. Bei der Mehrweg-Variante kann der Akku wieder aufgeladen werden und Kartusche oder Verdampfer können ebenfalls wieder befüllt werden. Weniger umweltfreundlich ist die Einweg-Variante.

Richtige Entsorgung:

E-Zigaretten gehören keinesfalls in den Restmüll! Es gehen nicht nur wertvolle Rohstoffe verloren, sondern es besteht akute Brandgefahr durch mögliche Hitzeentwicklung beim Entleeren der Tonne bzw. Verpressen des Abfalls im LKW.

Außerdem können durch „Littering“ giftige Stoffe in die Umwelt gelangen.

Einweg-E-Zigaretten enthalten Lithium-Ionen-Batterien, die meist nicht entnommen werden können. Daher müssen sie getrennt gesammelt und brandgeschützt gelagert werden.

Sie können in jeder Trafik zurückgegeben werden oder müssen als Elektro-Kleingeräte im ASZ oder WSZ gebracht werden.

Reparaturbonus wieder ab 25.9.2023

Der Reparaturbonus des Klimaschutzministeriums startet am kommenden Montag, 25.9.2023 wieder. Wegen Betrugsverdachtsfällen wurde der Reparaturbonus zwischenzeitlich ausgesetzt und umgebaut.

Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Österreich können für die Reparatur von Elektro- bzw. Elektronikgeräten, die in Haushalten zur Verwendung kommen, eine Förderung von 50% der Kosten für die Reparatur, jedoch maximal € 200,- bzw. € 30,- für die Einholung eines Kostenvoranschlages erhalten.

Die Antragsteller beantragen auf www.reparaturbonus.at einen Bon für die Reparatur eines Gerätes. Pro Bon kann die Reparatur eines Gerätes gefördert werden. Der Bon kann innerhalb von 3 Wochen ausschließlich bei einem teilnehmenden Betrieb eingelöst werden. Sobald ein Bon eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon für ein weiteres Gerät beantragt werden.

Die Förderung gilt so lange Budgetmittel vorhanden sind, jedoch längstens bis 31.3.2026. Die Förderung wird aus Mitteln der EU – NextGenerationEU finanziert.