Heizkostenzuschuss 2016/2017

Das Land NÖ gewährt für den diesjährigen Winter wieder einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von EUR 120,-. Sozial bedürftige Landesbürger, die einen Aufwand für Heizkosten haben und einen eigenen Haushalten führen,  können diesen bis spätestens 30.03.2017 im Gemeindeamt beantragen.

Anspruchsberechtigt sind Bezieher von Mindestpensionen, Arbeitslosengeldbezieher, Einkommensbezieher unter dem Ausgleichszulagen-Richtsatz (EUR 889,84) u.a. Bei  Mehrpersonenhaushalten erhöht sich der Richtsatz.

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