Stammtisch für Infos und Beitrittsunterstützung zur Erneuerbaren Energiegemeinschaft.

Ab sofort (05. Juni) gibt es für alle interessierten Bürger/innen in Frankenfels an der Energiegemeinschaft einen extra eingerichteten Energiestammtisch.

Dieser findet bis auf weiteres immer Mittwochs, ab 19.00 Uhr im Gasthaus Voralpenhof statt.

Mit Unterstützung von einem Vertreter der Marktgemeinde Frankenfels und einem Vertreter der Erneuerbaren Energiegemeinschaft

können Sie sich über die Gemeinschaft informieren und erhalten Hilfe beim Beitritt.

Neophytenworkshop

Neophyten im Garten

Startschuss für das Projekt „Neophytenmanagement im Pielachtal“

 

 

E-Zigaretten – bitte richtig entsorgen!

E-Zigaretten locken viele Menschen mit ihren bunten Farben und verschiedenen Geschmacksrichtungen, zudem sind sie vergleichsweise günstig gegenüber Zigaretten.

Aber auch E-Zigaretten können der Gesundheit schaden und belasten zudem noch massiv die Umwelt – bei der Herstellung und Entsorgung.

Bei der Herstellung der E-Zigaretten werden wertvolle Rohstoffe (wie z.B. Lithium-Kobaltoxid) gebraucht, die woanders besser eingesetzt werden können.

E-Zigaretten gibt es in Ein- oder Mehrweg. Bei der Mehrweg-Variante kann der Akku wieder aufgeladen werden und Kartusche oder Verdampfer können ebenfalls wieder befüllt werden. Weniger umweltfreundlich ist die Einweg-Variante.

Richtige Entsorgung:

E-Zigaretten gehören keinesfalls in den Restmüll! Es gehen nicht nur wertvolle Rohstoffe verloren, sondern es besteht akute Brandgefahr durch mögliche Hitzeentwicklung beim Entleeren der Tonne bzw. Verpressen des Abfalls im LKW.

Außerdem können durch „Littering“ giftige Stoffe in die Umwelt gelangen.

Einweg-E-Zigaretten enthalten Lithium-Ionen-Batterien, die meist nicht entnommen werden können. Daher müssen sie getrennt gesammelt und brandgeschützt gelagert werden.

Sie können in jeder Trafik zurückgegeben werden oder müssen als Elektro-Kleingeräte im ASZ oder WSZ gebracht werden.

Reparaturbonus wieder ab 25.9.2023

Der Reparaturbonus des Klimaschutzministeriums startet am kommenden Montag, 25.9.2023 wieder. Wegen Betrugsverdachtsfällen wurde der Reparaturbonus zwischenzeitlich ausgesetzt und umgebaut.

Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Österreich können für die Reparatur von Elektro- bzw. Elektronikgeräten, die in Haushalten zur Verwendung kommen, eine Förderung von 50% der Kosten für die Reparatur, jedoch maximal € 200,- bzw. € 30,- für die Einholung eines Kostenvoranschlages erhalten.

Die Antragsteller beantragen auf www.reparaturbonus.at einen Bon für die Reparatur eines Gerätes. Pro Bon kann die Reparatur eines Gerätes gefördert werden. Der Bon kann innerhalb von 3 Wochen ausschließlich bei einem teilnehmenden Betrieb eingelöst werden. Sobald ein Bon eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon für ein weiteres Gerät beantragt werden.

Die Förderung gilt so lange Budgetmittel vorhanden sind, jedoch längstens bis 31.3.2026. Die Förderung wird aus Mitteln der EU – NextGenerationEU finanziert.