Waldbrandverordnung 2026

In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) sind jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen verboten. Die Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Waldbrandverordnung