Coronavirus, Information: Soziale Kontakte einschränken
/von Daniela KarnerEntsprechend dem Erlass des Gesundheitsministeriums wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft eine Verordnung erlassen.
Diese Verordnung sieht vor, dass mit sofortiger Wirksamkeit alle Menschenansammlungen, bei welchen mehr als 500 Personen außerhalb geschlossener Räume oder im Freien bzw. mehr als 100 Personen in einem geschlossenen Raum zusammenkommen, untersagt sind. Diese Regelungen gelten vorerst bis 3.4.2020.
Durch diese Verordnung der Bezirkshauptmannschaften wird jede Art einer Versammlung oder eines Zusammentreffens mit den oben genannten Eckdaten verboten.
Ausgenommen sind Zusammenkünfte, die für unsere Gesellschaft eine wichtige Grundlage darstellen. Konkret ausgenommen (und damit nicht untersagt) sind auch größere Ansammlungen von Menschen
• bei Sitzungen des Landtags, des Gemeinderats, oder im Rahmen der öffentlichen Verwaltung
• von Polizei, Rettung, Feuerwehr und Bundesheer
• in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (z.B. Krankenhausambulanzen)
• zur Versorgung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (d.h. z.B.: in Supermärkten, Einkaufszentren, Restaurants, auf Märkten)
• im Rahmen der regulären Arbeitstätigkeit in Unternehmen
• sowie im öffentlichen Personenverkehr (und den dazugehörigen Bahnhöfen etc.)
Damit verbunden ist der Appell: Jeder einzelne ist aufgefordert, zum Schutz vor allem der Kinder und der älteren Generation, soziale Kontakte einzuschränken und möglichst keine Veranstaltungen zu besuchen.
Aktuelles aus Frankenfels
Nixhöhlensteig aufgrund Räumungsarbeiten gesperrt.13. April 2026 - 8:43
Maibaumfest des Heimat- und Trachtenvereines Frankenfels am Freitag, 01.05.202610. April 2026 - 12:18
Jugend – und Schnitzeltag beim FCU Frankenfels/Schwarzenbach9. April 2026 - 8:01
„Starke Erwachsene – starke Kinder“ Einladung zum Vortrag7. April 2026 - 11:44

Kontakt
Marktgemeinde Frankenfels
Markt 10
A-3213 Frankenfels
Telefon: 02725 / 245
Fax: 02725 / 245-22
Mail: marktgemeinde@frankenfels.at













